Geschäftsbedingungen

1. Gebrauch und Zustand des Fahrzeuges

1.1 Der Kunde erhält das Fahrzeug, wie auf der Vertragsseite beschrieben, in perfekten Fahrbedingungen mit seiner Zulassungsbescheinigung, Reifen und Zubehör (Helm, Schlüssel, Schlüsselanhänger und Schloss, etc. ). Der Kunde verspricht diesen im gefundenen Zustand zu hinterlassen und das Fahrzeug nach der Straßenverkehrsordnung und nach der jeweiligen Fahrzeugklasse zu fahren. Die am ausgeliehenen Fahrzeug verursachten Schäden werden vom Kunden getragen. Dem Kunden ist ausdrücklich verboten jeder Art bestimmter charakteristischen technischer Eigenschaften des Kraftfahrzeuges, die Fahrzeugschlüssel, das Equipment, das Zubehör und/oder die Ersatzteile des Fahrzeuges, sowie die externen und internen Veränderungen ohne schriftlicher Erlaubnis der Gesellschaft zu verändern. Die Gesellschaft wird dem Kunden für die fehlenden Aufkleber auf dem Motorroller und/oder für das zusätzliche Zubehör und für jedes weitere Aufkleber auf dem Motorroller weitere Kosten in Rechnung stellen.
1.2 Das Fahrzeug darf nur vom Kunden oder von der Person, die im Vertrag und/oder im Vertragsanhang als Zusatzfahrer aufgelistet ist, gefahren werden. Mit der Bedingung, dass alle Fahrer im Besitz eines im Land, in dem der Verleih stattfindet, gültigen Führerschein sind. Der Führerschein muss noch mindestens für drei Jahre gültig sein.
1.3 Der Kunde, der den vorhandenen Vertrag unterzeichnet, erklärt der Straßenverkehrsordnung in Spanien bewusst zu sein. Insbesondere erlaubt die Gesellschaft das Mitfahren von Kindern mit einem Mindestalter von 12 Jahren auf dem Fahrzeugsitz.
1.4 Es ist verboten das Fahrzeug zu fahren, wenn die körperliche Zustände vom Alkohol, Drogen, Müdigkeit oder Übelkeit beeinträchtigt werden. Jeder Schaden, der in diesen Zuständen verursacht wird, wird dem Kunden in Rechnung gestellt; die Gesellschaft wird für die verursachten Schäden der Fahrzeuge und Zubehör eine entsprechende Summe verlangen.
1.5 Der Kunde darf außerhalb der bewohnten Ortschaften oder auf der Autobahn mit einem Fahrzeug, dessen Zylinder 125cc beträgt, und innerhalb des Gebietes der Insel Lanzarote fahren. (Unter Berücksichtigung, dass dieses Gebiet die Pannenhilfe bietet, welche im Preis beim Verleih schon mitberücksichtigt wird.)
1.6 Es ist verboten das Fahrzeug an Bord eines Schiffes, eines Zuges, eines Lastkraftwagen und eines Flugzeuges zu transportieren.
1.7 Es ist verboten das Inselgebiet mit dem ausgeliehenen Fahrzeug zu verlassen. Es ist verboten auf unbefestigte Straßen zu fahren mit der Ausnahme der Straßen, die Zugang zur „Playa de Papagayo“ haben.
1.8 Jeder Schaden, der vom Kunden für den Verstoß der nicht vorgesehen Verwendung des Fahrzeuges erzeugt wird, der im Vertrag vereinbarten Bedingungen und/ oder durch die unsachgemäße Verwendung, welche im Vertrag vereinbart sind, erschaffen wird, ermächtigt die Gesellschaft die Rücknahme des Fahrzeuges. Außerdem werden dem Kunden die entsprechende Kosten für die Reparatur des Fahrzeuges und die Kosten, die sich durch alle Schäden ergeben haben, in Rechnung gestellt.
1.9 Wenn das Fahrzeug verloren oder gestohlen wird, muss der Kunde die Schlüssel des Fahrzeuges, sowie die Anzeige an den zuständigen Behörden überreichen. Der Kunde muss die gesamte Kosten des Fahrzeuges tragen.

2. Preis, Dauer und Verlängerung des Verleihs

2.1 Der Ausleihpreis entspricht dem Preis, welches im Vertrag vereinbart ist (in Bezug der Dienste und Steuern).
2.2 Der Preis beinhaltet die Abdeckung der Haftpflichtversicherung gegen Dritte.
2.3 Die Kaution wird dafür verwendet, um einen Teil der zugefügten Schäden im Vertrag zu decken und wird dem Kunden zurückgegeben, sobald die Gesellschaft keine Schäden herausstellt. Nach der Rückgabe des Fahrzeuges im gleichen Zustand wie bei der Übergabe, und im Geschäft, in dem das Fahrzeug ausgeliehen wurde, wird das am Anfang bezahlte Kautionsdepot zurückerstattet in der gleichen Bezahlmethode, die bei der Buchung angewendet wurde.
2.4 Die am Anfang bezahlte Kaution darf nicht für eine Verlängerung des Verleihs benutzt werden. Falls der Kunde den Verleihzeitraum verlängern möchte, muss dieser mit der Gesellschaft die Verfügbarkeit des Fahrzeuges für den neuen Verleihzeitraum überprüfen. Außerdem muss der Kunde mit der Gesellschaft einen neuen Vertrag unterzeichnen und den entsprechenden Betrag für die Verlängerung bezahlen.
2.5 Der Kunde muss das Fahrzeug, wie im Vertrag beschrieben, am vereinbarte Datum, zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort zurückbringen. Die Rückgabe des Fahrzeuges an einem verschiedenen Ort, der nicht anfangs bestimmt wurde oder eine verspätete Rückgabe, welche nicht vorher mit der Gesellschaft vereinbart wurde, bringt eine Strafe von 100 € und zusätzlich die Kosten der zusätzlichen Tagen mit sich.
2.6 Die ausgeliehenen Fahrzeuge dürfen nicht für professionelle Zwecke verwendet werden wie Paket- und Essenslieferung, Rennen, usw. ohne schriftlicher Genehmigung der Gesellschaft.

3. Zahlungen

3.1 Der Kunde vereinbart mit der Gesellschaft...
a) den Betrag, das im Vertrag beschrieben wird, entsprechend dem Verleihzeitraum, Versicherung, zusätzliche Equipments und zusätzliche Dienste, wie die Steuern
b) den Betrag aller Bußgelder und entsprechende Sanktionen aller Art für den Verstoß gegen die Gesetzgebung, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden, die während des Fahrens des ausgeliehenen Fahrzeuges entstanden sein könnten, wie auch die erzeugten Beträge, die bei der verspäteten Zahlung an der Verwaltung entstanden sind und die Gerichtskosten, die aus den dazugehörigen Verfahren entstanden sind. Jede Geldstrafe und Zahlung an die Verwaltung wird dem Kunden zugesprochen.
c) den Betrag, falls die Anwesenheit eines Arbeiters in der Verwaltung notwendig ist, um das Fahrzeug abzuholen, wenn es abtransportiert wurde. Außerdem ist der Kunde zuständig für die Bezahlung aller Geldstrafen, die bei dem Abtransport des Fahrzeuges seitens der Behörden, erfolgt ist.
d) den Betrag aller vom Kunden verursachten Schäden aus irgendeinem Grund an Dritte oder an die Gesellschaft

4. Versicherung, Raub, Verlust und Schäden am Fahrzeug

4.1 Der Verleihpreis schließt die Haftpflichtversicherung gegen Dritte und Passagiere mit ein.
4.2 Die anderen Risiken (wie Raub, Verlust und Schäden am Fahrzeug) sind nicht durch die Versicherung gedeckt, einschließlich Zubehör und Extras (Schlüsselpreis 1,50 €, Handkoffer, Windjacke/ Anorak).

5. Pannenhilfe

5.1 Wenn das Fahrzeug nicht gefahren werden kann oder nicht losfährt, muss der Kunde die Gesellschaft anrufen. Die Telefonnummer befindet sich im Vertrag sowie auch auf den Aufklebern und Schlüsselanhängern.
5.2 Der Pannenhilfsdienst ist im Preis miteinbezogen und deckt das gesamte Inselgebiet von Lanzarote ab. Der Kunde sollte das Fahrzeug bis zur Ankunft eines Arbeiters der Gesellschaft nicht verlassen, um dann das Fahrzeug bis zur vertragsgebundene Garage zu transportieren.
5.3 Im Falle einer mechanischen Fehlfunktion oder eines Brandes, wird die Gesellschaft das Fahrzeug mit einem anderen ersetzen (mit dem gleichen falls vorhanden) oder wird dem Kunden den Betrag des Verleihs des jeweiligen Tages und folgender Tage zurückerstatten; im letzteren Fall transportiert die Gesellschaft den Kunden zurück zu Agentur.

6. Wartung und Reparatur

6.1 Dem Kunden ist nicht erlaubt Ersatzteile des Fahrzeuges zu bestellen und einzubauen, wenn nicht ausdrücklich von der Gesellschaft erlaubt.
6.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, das Fahrzeug im Falle eines Missstandes anzuhalten und die Gesellschaft zu kontaktieren.

7. Kraftstoff

7.1 Der vom Kunden verbrauchte Treibstoff muss vom Kunden ersetzt werden bzw. aufgetankt werden.
7.2 Der Kunde muss das Fahrzeug mit dem richtigen Treibstoff auffüllen, sonst wird der Kunde für die Kosten der Reparatur der hinzugefügten Schäden aufgrund des falschen Treibstoffes verantwortlich gemacht.
7.3 Das Fahrzeug muss mit der gleichen Menge an Treibstoff zurückgegeben werden, wie der Kunde es bei der Übergabe des Fahrzeuges erhalten hat. Falls dies nicht der Fall sein sollte, muss die Gesellschaft einen Betrag von 10 € für die Wiederauffüllung vom Kunden abbuchen.

8. Unfälle

8.1 Im Falle eines Unfalles mit dem Mietfahrzeug muss der Kunde sofort die Gesellschaft kontaktieren und das Fahrzeug zur Agentur, in der das Fahrzeug ausgeliehen wurde, führen zusammen mit der gütlichen Einigung, welche von den am Unfall beteiligten Parteien ordnungsgemäß ausgefüllt wurde. Außer im Falle höherer Gewalt. Auch im Falle einer Beteiligung des Kunden in einem Unfall im Recht werden keine unvollständige Unfallberichte akzeptiert. Der Kunde kommt für die Zahlungssumme für die Schäden, die am Fahrzeug verursacht wurden, auf.
8.2 Im Falle eines Unfalles, in dem das Fahrzeug nicht fahrtauglich ist, kann die Gesellschaft diesen zurückhalten bis zur Vervollständigung der Förmlichkeit der Bewertung der Schäden seitens Fachmänner/ Gutachter. In diesem Fall hat der Kunde nicht das Recht auf die Ersetzung des Fahrzeuges.

9. Vertragsveränderung

9.1 Die allgemeine Vertragsbedingungen und Anhänge dürfen nur verändert werden durch einen Vertrag, das von beiden Seiten unterzeichnet wird.

10. Gesetzgebung und angewendete Rechtsprechung

10.1 Dieser Vertrag wird als gültig gesehen und wird in Übereinstimmung des spanischen Gesetzes interpretiert.
10.2 Kontroverse zwischen der Gesellschaft und dem Kunden über folgendem Vertrag werden in Zuständigkeit der Rechtsprechung des Gerichts im Arrecife überlassen.

11. Stornierungsbedingungen der Buchungen

11.1 Wenn die Stornierung einer Buchung 24 Stunden vor Beginn des Verleihs erfolgt, wird der gesamte Betrag des Verleihs zurückerstattet. die Gesellschaft wird die Stornierung, die während oder nach der 24 Stunden vor Beginn des Verleihs aber nicht zurückerstatten. Wenn die Stornierung der Buchung nicht mitgeteilt wird, wird ebenfalls keine Zurückerstattung folgen. Die Gesellschaft macht sich für die Wetterverhältnisse nicht verantwortlich.